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   OVG Saarland, 19.11.2020 - 2 B 350/20   

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https://dejure.org/2020,36428
OVG Saarland, 19.11.2020 - 2 B 350/20 (https://dejure.org/2020,36428)
OVG Saarland, Entscheidung vom 19.11.2020 - 2 B 350/20 (https://dejure.org/2020,36428)
OVG Saarland, Entscheidung vom 19. November 2020 - 2 B 350/20 (https://dejure.org/2020,36428)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 157 Abs 1 KomSVwG SL, § 171 Nr 8 KomSVwG SL, § 43 Abs 1 KomSVwG SL, § 2 Abs 2 Nr 4 CoronaVV SL 2020p, § 6 Abs 3 CoronaVV SL 2020p
    Corona-Krise; Maskenpflicht während der Sitzungen des Kreistags; CoronaVV SL 2020p v. 13.11.2020

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Auswirkungen des Selbstorganisationsrechts eines Kreistags auf die Masenpflicht in seinem Bereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beschwerde von Kreistagsmitgliedern in Saarlouis gegen Maskenpflicht an Sitzplätzen ... - Corona-Virus

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beschwerde von Kreistagsmitgliedern in Saarlouis gegen Maskenpflicht an Sitzplätzen des Kreistags erfolgreich - Keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in Gremien des Kreistags Saarlouis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 118
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2017 - 15 A 2785/15

    Bedeutung des Rederechts eines Ratsmitglieds für die Demokratie und die

    Auszug aus OVG Saarland, 19.11.2020 - 2 B 350/20
    [Vgl. OVG Münster, Urteil vom 14.9.201- - 15 A 2785/15 -, juris (zur Rechtswidrigkeit eines Ordnungsrufs gegenüber einem Ratsmitglied)] Diesbezüglich haben die Antragsteller in ihrer Beschwerde eine Beeinträchtigung nachvollziehbar dargelegt, indem sie darauf verwiesen haben, dass die Mund-Nasen-Bedeckung die Kommunikation der Ratsmitglieder untereinander dadurch erschwere, dass eigene Redebeiträge schwerer verständlich seien und unter Umständen mehrmals wiederholt werden müssten, umgekehrt andere Redner schlechter verstanden würden und öfter nachgefragt werden müsse, und überdies eine Wahrnehmung der Mimik der anderen Ratsmitglieder nicht möglich sei, was zu Missverständnissen führen könne.
  • VG Saarlouis, 17.11.2020 - 3 L 1434/20

    Keine Befreiung von Maskenpflicht für Kreistagsmitglieder in Gremien des

    Auszug aus OVG Saarland, 19.11.2020 - 2 B 350/20
    Der Antragsgegner wird unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 17. November 2020 - 3 L 1434/20 - vorläufig verpflichtet, es sanktionsfrei zu dulden, dass die Antragsteller in den Gremien des Kreistags A-Stadt (Kreistag, Kreisausschuss, Kreistagsausschüsse, Personalauswahlkommission) an ihren Sitzplätzen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2020 - 15 A 272/19

    Ausübung des Hausrechts durch einen Ausschussvorsitzenden

    Auszug aus OVG Saarland, 19.11.2020 - 2 B 350/20
    [Vgl. OVG Münster, Beschluss vom 28.2.2020 - 15 A 272/19 -, juris] Es gibt dem Vorsitzenden einer Sitzung generell die Möglichkeit, gegen Störungen, die sich aus der Öffentlichkeit der Sitzung ergeben, und damit gegen Zuhörer, die die Sitzung stören, einzuschreiten.
  • VG Stade, 06.05.2021 - 1 B 569/21

    Ausschussteilnahme ohne Maskenpflicht am Sitzplatz hier: Antrag nach § 123 VwGO

    Das Recht der Antragstellerin auf freie Mandatsausübung wird durch die Maskenpflicht am Sitzplatz voraussichtlich berührt, weil die Ausübung des Rederechts, insbesondere durch die im Einzelfall leicht beeinträchtigte akustische Verständlichkeit von Redebeiträgen, hierdurch - wenn auch in geringem Umfang - erschwert wird (vgl. auch OVG Saarland, Beschl. v. 19. November 2020 - 2 B 350/20 -, Rn. 11, juris).

    Es kann hier dahinstehen, ob das Hausrecht auf Mitglieder der Vertretung schon keine Anwendung findet (so OVG Saarland, Beschl. v. 19. November 2020 - 2 B 350/20 -, Rn. 10, juris; wohl auch OVG NRW, Beschl. v. 28. Februar 2020 - 15 A 272/19 -, Rn. 12 f., juris) oder ob die Regelungen des Ordnungsrechts gegenüber dem Hausrecht in Bezug auf die Mitglieder der Vertretung nur vorrangig anzuwenden sind (vgl. Blum, in: ders./et. al., Kommentar zum NKomVG, Stand Dez. 2020, § 63 NKomVG, Rn. 46; wohl auch BayVGH, Beschl. v. 7. April 2021 - 4 CE 21.601 -, Rn. 24, juris).

    Rechtsgrundlage für den Beschluss ist das kommunale Selbstorganisationsrecht, welches unmittelbar aus Art. 28 Abs. 2 GG folgt (vgl. auch OVG Saarland, Beschl. v. 19. November 2020 - 2 B 350/20 -, Rn. 10 f., juris).

    Insoweit ist zu beachten, dass dem Samtgemeindeausschuss bei der Ausübung seines Selbstorganisationsrechts ein Einschätzungsspielraum zukommt (vgl. zu einem entsprechenden Einschätzungsspielraum des Kreistages: OVG Saarland, Beschl. v. 19. November 2020 - 2 B 350/20 -, Rn. 11, juris).

  • VG Bremen, 11.06.2021 - 1 V 791/21

    Beeinträchtigung der Ausübung des Mandats, Stadtverordnetenversammlung,

    Ob der Antragsgegner zu 2. solche Maßnahmen daneben auch noch auf das ihm gemäß § 36 Satz 2 Alt. 3 VerfBrhV, § 54 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bremerhaven (GOStVV) zustehende Hausrecht stützen kann, bedarf vorliegend keiner Entscheidung (dagegen: OVG Saarlouis, B.v. 19.11.2020 - 2 B 350/20, juris Rn. 10; OVG Münster, B.v. 28.02.2020 - 15 A 272/19, juris Rn. 12 f.; dafür: Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 06.05.2021 - Vf. 37-IVa-21, juris Rn. 40).

    Die dem Antragsgegner zu 2. gemäß § 36 Abs. 2 Alt. 2 VerfBrhV zustehende Ordnungsgewalt bezieht sich auf die Schaffung der für den ordnungsgemäßen Ablauf der Sitzungen notwendigen äußeren Voraussetzungen und auf die Sorge für die Einhaltung der sich primär aus der Stadtverfassung und der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung ergebenden Ordnungsvorschriften sowie auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten aus dem Kreis der an der Sitzung teilnehmenden Personen (vgl. OVG Saarlouis, B.v. 19.11.2020, a.a.O., juris Rn. 10 zu einem Kreistag).

    01.03.2021, GO NRW § 51 Rn. 10 ff.; VG Dresden, B.v. 22.03.2021 - 6 L 213/21, juris Rn. 17; Verfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, U.v. 23.01.2014 - 3 /13, juris Rn. 33; Wilrich, Gesundheitsschutz und Ordnungsgewalt in kommunalen Gremien, NVwZ 2021, 131 ff.; a.A.: OVG Saarlouis, B.v. 19.11.2020, a.a.O., juris Rn. 10 und 11).

  • VGH Bayern, 08.06.2021 - 4 CE 21.1599

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Anordnung zum Tragen einer FFP2-Maske für

    Dies gilt jedenfalls bis zu einem etwaigen anderweitigen Beschluss des Gemeinderats im Rahmen dessen Geschäftsordnungsautonomie (vgl. zum Meinungsstand z.B. OVG Saarlouis, B.v. 19.11.2020 - 2 B 350/20 - BeckRS 2020, 31625; Wilrich, Gesundheitsschutz und Ordnungsgewalt in kommunalen Gremien, NVwZ 2021, 131).
  • VG Neustadt, 23.05.2022 - 3 K 649/21

    Corona-Pandemie - einschränkende Regelungen für die Sitzung des Kreistages

    24 "Im Gegensatz zu einem Kreistagsmitglied, das durch die vorbeschriebenen Hygieneregeln, insbesondere die Verpflichtung, einen Impfnachweis, eine Genesungsbescheinigung, ein tagesaktuelles Testergebnis respektive ein negatives Selbsttestergebnis vorzulegen sowie die während der Dauer der Kreistagssitzungen angeordnete Verpflichtung, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, möglicherweise in dem von ihm bekleideten freien Mandat in Form des Anspruchs "zu Wort zu kommen", mithin seinem Recht auf Anwesenheit, Erklärungen abzugeben, Anträge zu stellen sowie an der Beschlussfassung mit dem vollen Gewicht seiner Stimme teilzunehmen, beeinträchtigt sein kann (vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 19.11.2020 - 2 B 350/20; VG Dresden, Beschluss vom 22.3.2021 - 6 L 213/21), scheidet eine entsprechende Verletzung der Klägerin zu 2.) in organschaftlichen Rechten offensichtlich aus.

    Insbesondere kann das freie Mandat im Sinne eines Rede-, Antrags-, Stimm- und Wahlrechts - wenn auch unter geringfügig erschwerten Bedingungen - weiterhin in nahezu gleichem Umfang ausgeübt werden (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 19.1.2020 - 2 B 350/20).

  • VG Schwerin, 15.09.2021 - 3 B 1551/21

    Rechtmäßigkeit der 3G-Regel hinsichtlich des Zugangs zu einer Kreistagssitzung

    Aufgrund dieses strukturellen Unterschieds ist die von den Antragstellern angeführte Rechtsprechung des OVG Saarlouis (Beschluss vom 19. November 2020 - 2 B 350/20, BeckRS 2020, 31625 und Beschluss vom 28. Februar 2020 - 15 A 272/19, BeckRS 2020, 3055) nicht übertragbar.
  • VG Berlin, 15.03.2021 - 1 L 181.21

    Coronapandemie: Gerichtspräsident darf Maskenpflicht im Gerichtsgebäude anordnen

    Demgegenüber eine generelle Verpflichtung auszusprechen, ist daher vom Einschätzungsspielraum des Antragsgegners gedeckt (siehe hierzu OVG Saarlouis, Beschluss vom 19. November 2020 - 2 B 350/20, juris Rn. 11).
  • VG München, 20.05.2021 - M 7 E 21.2412

    Erkrankung, Krankheit, Anordnungsanspruch, Anordnung, Verwaltungsgerichtshof,

    Im Verhältnis zu dem mit der Maßnahme bezweckten Schutz von Leben und Gesundheit der Ratsmitglieder und der Besucher sowie der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Gemeinderats ist eine etwaige Beeinträchtigung der Ratsmitglieder durch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Regel nur von geringerem Gewicht und ihnen demnach zumutbar (vgl. BayVGH, B.v. 7.4.2021 - 4 CE 21.601 - juris Rn. 27; BVerfG, B.v. 28.9.2020 - 1 BvR 1948/20 - juris Rn. 5; OVG Saarland, B.v. 19.11.2020 - 2 B 350/20 - juris Rn. 11).
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